Informationen für Ärzte und Heilpraktiker  
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Die hier veröffentlichten Pressetexte beinhalten Heilerfolge und wissenschaftliche Studien, die nach dem Heilmittelgewerbegesetz nur für die Fachpresse und Fachkreise*, zu denen Ärzte, Heilpraktiker, Apotheke, Sachbearbeiter der Krankenversicherungen usw. gehören, zugänglich sein dürfen.

*Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit des Menschen dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder in Ausübung ihres Berufes anwenden.

Wir müssen Sie daher um nachfolgende Angaben bitten. Sie erhalten dann umgehend die Zugriffsrechte.

Ich arbeite als Arzt im Krankenhaus
Ich bin niedergelassener Arzt mit eigener Praxis
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