Ayurveda auf Rezept?  

"Bezahlt meine Krankenversicherung die ayurvedischen Behandlungen?"

Diese Frage wird uns fast jeden Tag von Interessenten gestellt. Ein großer Teil unserer Patienten ist verwundert darüber, dass deutsche Krankenversicherungen trotz nachweisbarer Heilerfolge meist nichts erstatten.

 

Dies wird damit begründet, dass diese Behandlungsmethoden nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt seien. Wir bitten deshalb unsere Patienten, uns Heilerfolge, nach Möglichkeit mit Laborwerten etc., mitzuteilen. Einige Gäste versuchen sogar per Gericht zu ihrem Recht zu kommen und bitten unsere Ärzte und ihre Hausärzte, die meist selbst von den Heilerfolgen beeindruckt sind, mit Gutachten ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen.

Besonders beliebt bei unseren Panchakarma-Gästen sind die synchronen Ganzkörper-Ölmassagen mit warmen Kräuterölen. In mehreren aufeinander folgenden Positionen werden mehrmals alle Bereiche des Körpers sanft massiert und belebt.

Zur Unterstützung bei Ihren Verhandlungen mit Ihrer Krankenversicherung haben wir einige ausführliche Informationsmaterialien zusammengestellt. Aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes dürfen wir diese Informationen nur Fachkreisen zugänglich machen. Gerne können wir aber diese Informationen gegen eine Schutzgebühr Ihrem Arzt oder auch dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse zusenden. Den Kostenbetrag von € 15, - bitte bei der Bestellung als Verrechnungsscheck beifügen.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit Krankenversicherern aus dem Ausland haben wir in Bad Ems zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Ayurveda ein Symposium für Führungskräfte aus dem Gesundheitswesen, insbesondere für Krankenversicherer und Krankenkassen organisiert, bei welchem unter anderem der Generaldirektor der holländischen Krankenversicherung Geové das beeindruckende Zahlenmaterial in Bezug auf die Kostendämpfung präsentierte. Die Krankenversicherung Geové und auch die Öffentlichen Krankenkassen Schweiz (ÖKK) bezahlen schon seit einiger Zeit Kosten für ayurvedische Behandlungen.

Ayurvedische Therapieformen im Hufeland-Verzeichnis
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist jetzt die Aufnahme der ayurvedischen Therapieformen in das sogenannte Hufeland-Verzeichnis. Durch eine Auflistung der ayurvedischen Strategieansätze im "Hufeland-Leistungsverzeichnis für Therapie-Richtungen der Biologischen Medizin" erhalten auch deutsche Krankenversicherungen eine neue Grundlage zur Kostenerstattung.

Die Hufeland-Gesellschaft ist ein Dachverband der deutschen Naturheilärzteverbände. Neben dem Buch "Biologische Medizin" und dem "Hufeland Journal" gibt die Gesellschaft das "Hufeland Leistungsverzeichnis" heraus. In diesem Verzeichnis, das im März 1996 neu aufgelegt wurde, finden sich Abrechnungsvorschläge für naturheilkundliche Behandlungen. Besonders erfreulich ist, dass darin auch dem Ayurveda ein komplettes Kapitel gewidmet ist. Ärzte finden hier konkrete Abrechnungsvor-schläge für ihre Leistungen und private Krankenversicherungen somit eine Beurteilungsgrundlage für ihre Erstattungen.

Drei deutsche Krankenversicherungen haben die Erstattung der Rechnungen, die nach dem Leistungsverzeichnis erstellt sind, bereits zugesagt. Dort ist die Erstattung von Naturheilkunde und Ayurveda sogar schon im Versicherungsvertrag enthalten. Ein Rechtsanspruch bei anderen Versicherungen besteht bisher nicht. Man kann natürlich erwägen, zu einer Versicherung zu wechseln, die Ayurveda erstattet. Für gesetzlich Krankenversicherte ist nach wie vor der "Gute Wille" ihrer Krankenkasse entscheidend.